Weil sich Lebenssituationen ändern
Einen Angehörigen zu Hause zu pflegen ist eine Aufgabe die von Liebe, Hingabe und Mitgefühl begleitet wird, aber gleichzeitig viele Fragen aufwirft. Um Sie in dieser verantwortungsvollen Rolle zu unterstützen, sind die Pflegeberatungsbesuche ein wertvoller und gesetzlich vorgeschriebener Bestandteil der häuslichen Pflege.
Was ist die Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI?
Die Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI ist eine verpflichtende Maßnahme für alle Pflegebedürftigen, die Pflegegeld beziehen und zu Hause betreut werden. Je nach Pflegegrad findet die Beratung vierteljährlich oder halbjährlich statt. Ziel ist es, Sie bei der Pflege Ihrer Angehörigen zu unterstützen, die Qualität der Pflege zu sichern und ungenutzte Unterstützungsangebote aufzuzeigen, um die Versorgung Ihrer Lieben zu optimieren.
Wer kann die Beratungsbesuche in Anspruch nehmen?
Jeder, der Leistungen von einer gesetzlichen oder privaten Pflegekasse erhält, ist berechtigt, diese Beratungsbesuche in Anspruch zu nehmen. Der Beratungsbesuch erfolgt im Zuhause Ihres Angehörigen, um die Situation gemeinsam mit Ihnen zu bewerten.
Ein qualifizierter Berater, ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin unseres ambulanten Pflegedienstes oder ein von der Pflegekasse beauftragter Fachmann oder Fachfrau wird das Gespräch führen und sich Zeit nehmen, um mit Ihnen über mögliche Verbesserungen und Unterstützungen zu sprechen.
Themenschwerpunkte können sein:
- Überprüfung und mögliche Anpassung des Pflegegrades.
- Bedarf an Pflegehilfsmitteln oder technischen Unterstützungen.
- Beratung zu Pflegetechniken, die Ihnen den Alltag erleichtern.
- Informationen über Pflegekurse, die speziell für pflegende Angehörige konzipiert sind.
- Maßnahmen, um die häusliche Situation zu verbessern und Barrieren abzubauen
- Beratung zu Verbesserungsmöglichkeiten in der Pflege.
- Informationen über zusätzliche Unterstützungsangebote und nicht abgerufene Leistungen.
- Individuelle Lösungen: Basierend auf Ihrer Situation erarbeiten wir gemeinsam einen Pflegeplan, der die Bedürfnisse Ihres Angehörigen berücksichtigt.
- Unterstützung bei der Antragstellung: Wir helfen Ihnen, Leistungen bei der Pflegekasse zu beantragen und informieren Sie über Ihre Rechte.
Vorteile und Formalitäten – wir stehen Ihnen zur Seite
Diese Beratungen bieten Ihnen und Ihrem Pflegebedürftigen eine wertvolle Gelegenheit, Unterstützung zu erhalten und auch Ihre Sorgen anzusprechen. Da die Beratungstermine zu festgelegten Zeiten stattfinden (alle drei bzw. 6 Monate) können so besprochene Maßnahmen überprüft und perfekt an die persönlichen Bedürfnisse angepasst werden.
Unsere Pflegeberaterinnen und Pflegeberater verfügen über spezielle Qualifikationen, um Sie bei Ihren Anliegen und den Bedürfnissen Ihres Angehörigen begleiten zu können. Sprechen Sie Ihre Sorgen und alle Ihre Fragen aus, denn wir sind für Sie da, um Ihren individuellen Hilfebedarf zu ermitteln, Sie zu beraten und zu begleiten.
Die Formalitäten, wie die Dokumentation des Beratungseinsatzes und die Kommunikation mit der Pflegekasse, werden von uns übernommen, selbstverständlich erhalten Sie von uns parallel alle Nachweise, die Sie eventuell brauchen könnten.
Kostenübernahme – durch Ihre Pflegekasse
Die Kosten für den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI werden vollständig von der Pflegekasse übernommen, so dass für Sie keine zusätzlichen finanziellen Belastungen entstehen. Einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung haben Personen ab dem anerkannten Pflegegrad 2. Auch pflegende Angehörige oder ehrenamtlich Pflegende können diese Leistung freiwillig in Anspruch nehmen, sofern sie das Einverständnis des Pflegebedürftigen haben.
Die Intervalle der Beratungen hängen vom erteilten Pflegegrad ab:
Pflegegrad 2 und 3: Halbjährliche Beratungseinsätze, um die Qualität der Pflege zu optimieren und anzupassen.
Pflegegrad 4 und 5: Vierteljährliche Beratungen helfen, auf die intensiveren Bedürfnisse einzugehen und die Pflege kontinuierlich zu verbessern.
Was passiert bei Nichtwahrnehmung der Beratung?
Die Beratungsbesuche sind ab Pflegestufe 2 verpflichtend und werden je nach Pflegestufe in bestimmten Zeiträumen durchgeführt. Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sollten Sie unbedingt Ihre Pflegekasse darüber informieren. Der Grund: Pflegeleistungen werden sonst gekürzt oder im schlimmsten Fall sogar ausgesetzt.
- Nehmen Sie bei einem vergessenen Termin schnellstmöglich Kontakt zu Ihrer Pflegekasse auf
- Klären Sie die Gründe
- Vereinbaren Sie einen zeitnahen Nachholtermin
FAQ: Häufige Fragen zu Pflegesachleistungen
Pflegeberatungen finden grundsätzlich beim Pflegebedürftigen zu Hause statt. Wir besprechen gemeinsam mit Ihnen die aktuelle Pflegesituation und erläutern Ihnen Angebote zur Unterstützung und Entlastung. Sie haben während dem Beratungsgespräch die Option, Fragen zu stellen. Nach der Pflegeberatung leiten wir die Daten an die Pflegeversicherung weiter.
Das Ziel des Pflegeinsatzes / Beratungseinsatzes ist die Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und die regelmäßige Hilfestellung und praktische pflegefachliche Unterstützung für die pflegenden Angehörigen.
Alle pflegenden Personen und die pflegebedürftige Person selbst sollten bei der Beratung anwesend sein. So können wir uns ein genaues Bild von der aktuellen Versorgungssituation machen, an der alle Beteiligten sich einbringen können.